Hamburg & Schleswig-HolsteinProzess um Angriff auf Nachbar - Machete trifft Wohnungstür

In einem Hamburger Mehrfamilienhaus geraten zwei Bewohner in Streit. Einer von ihnen greift zur Machete. Jetzt steht er wegen versuchten Totschlags vor Gericht.
Hamburg (dpa/lno) - Ein Hamburger soll versucht haben, seinen Nachbarn mit einer Machete anzugreifen - nun steht er vor Gericht. Laut Anklage wollte der 41-Jährige den direkt neben ihm wohnenden Mann töten. Zuvor soll er den 27-Jährigen zweimal mit der Faust geschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Totschlag, gefährliche Körperverletzung und weitere Straftaten vor.
Das Geschehen soll sich an einem Maimorgen dieses Jahres in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Barmbek-Nord abgespielt haben. Der Angeklagte soll seinen Nachbarn nach Angaben der Staatsanwaltschaft zunächst ausländerfeindlich beleidigt haben. "Scheiß Araber, scheiß Kurden!", soll er ihm zugerufen haben.
Dann soll der Deutsche dem 27-Jährigen an der Balkontrennwand zwei Faustschläge gegen den Kopf versetzt, ihn gepackt und gekratzt haben. Wenig später habe der 41-Jährige dann an die Wohnungstür seines Nachbarn gehämmert und ihn erneut ausländerfeindlich beleidigt.
Machetenhieb trifft Wohnungstür
Als der Nachbar die Tür etwa 15 Zentimeter weit öffnete, habe der Angeklagte mit einer Machete ausgeholt und kraftvoll in Richtung des Kopf des Mannes geschlagen. Dabei habe er tödliche Verletzungen in Kauf genommen. Der 27-Jährige konnte jedoch die Tür schnell schließen, so dass die Machete in die Tür einschlug und eine deutliche Kerbe hinterließ.
Der Angeklagte soll weiter mit der Machete gegen die Tür gehämmert und den 27-Jährigen beleidigt haben, bis die Polizei eintraf. Der Mann habe sich gegen seine Festnahme gewehrt und nach den Beamten getreten.
Angeklagter entschuldigt sich mit Liebeskummer
Der Verteidiger verlas eine schriftliche Erklärung des Angeklagten, in der dieser betonte, er habe nie die Absicht gehabt, seinen Nachbarn zu verletzen oder zu töten. Am Tattag sei er in schlechter Verfassung gewesen, habe unter Liebeskummer gelitten, wenig geschlafen und Alkohol getrunken. Der Nachbar habe gegen die Wand geschlagen. Daraufhin sei er auf den Balkon gegangen. Dort habe der 27-Jährige habe nach ihm gegriffen.
Anschließend sei er zu dessen Wohnungstür gegangen, um den Streit zu klären, hieß es in der Erklärung des Angeklagten weiter. Der Nachbar habe ihn mehrfach mit der Faust geschlagen. Dann habe er selbst die Machete geholt und gegen die Tür geschlagen, damit der Nachbar sie öffne. Bei der Festnahme habe er sich gewehrt. Er entschuldige sich bei der Polizei und auch bei seinem Nachbarn für sein Verhalten.
Flaschenwurf am Hauptbahnhof
Zu einem weiteren Anklagepunkt äußerte sich der 41-Jährige nicht: Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, bereits am frühen Morgen des 18. Juli 2023 eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Er habe eine Weinflasche auf einen ihm unbekannten Ausländer am Hauptbahnhof geworfen. Der Mann erlitt eine Kopfplatzwunde.
Verminderte Schuldfähigkeit?
Die Staatsanwaltschaft war zunächst davon ausgegangen, dass der Angeklagte im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit handelte. Ein psychiatrischer Sachverständiger war zu dieser vorläufigen Einschätzung gekommen. Die Anklagebehörde beantragte, ein Sicherungsverfahren gegen den 41-Jährigen führen. Dabei geht es um die Frage, ob der Beschuldigte in einer Psychiatrie oder Entzugsklinik untergebracht werden muss. Kurz vor Prozessbeginn rückte die Staatsanwaltschaft davon jedoch ab und erhob eine reguläre Anklage. Dennoch verfolgt der psychiatrische Sachverständiger das Verfahren.
Die Strafkammer, die lediglich drei Verhandlungstage vorgesehen hatte, konnte nur mit Mühe weitere Termine mit den Prozessbeteiligten vereinbaren. Ein junger Mann - vermutlich der Nachbar des Angeklagten - erschien als Zeuge. Weil kurzfristig jedoch kein Dolmetscher für seinen kurdischen-irakischen Dialekt zur Verfügung stand, musste die Vorsitzende Richterin die Vernehmung des Zeugen verschieben.