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Nordrhein-WestfalenHaft und Sicherungsverwahrung für Maschsee-Mörder gefordert

29.10.2026, 16:37 Uhr
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Der "Maschseemörder" bezeichnet sich selbst als "Frauentyp". Aus Sicht des Staatsanwalts hingegen ist er ein Hangtäter - also sehr gefährlich. Für den jüngsten Tatvorwurf soll er lange büßen.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Im Prozess gegen den sogenannten Maschsee-Mörder hat der Staatsanwalt neun Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Der Jurist ist von der Schuld des 38-Jährigen überzeugt: Die Beweisaufnahme vor dem Landgericht Düsseldorf mit zahlreichen Zeugen habe die Anklagevorwürfe in wesentlichen Teilen bestätigt, sagte der Staatsanwalt aus. (AZ 3 Kls 8/26)

Der mehrfach vorbestrafte Alexander K. ist wegen gefährlicher Körperverletzung und Geiselnahme angeklagt. Seine Ex-Lebensgefährtin hatte ihn angezeigt. Er soll die 34-Jährige im vergangenen Dezember in deren Wohnung in Düsseldorf bedroht, grob misshandelt und eingesperrt haben.

Der Maschsee-Mord

Für die Justiz ist der Mann kein Unbekannter: 2013 war er wegen Mordes an einer Prostituierten in Hannover zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden und hat diese Strafe verbüßt. 2012 hatte er die aus Ibbenbüren in NRW stammende 44-Jährige getötet, zerstückelt und die Leichenteile in den Maschsee geworfen. Pure Mordlust habe ihn getrieben, hatte das Landgericht Hannover damals festgestellt und den Mann in eine Psychiatrie einweisen lassen.

Nach Überzeugung des Düsseldorfer Staatsanwalts ist der Angeklagte ein sogenannter Hangtäter - im deutschen Strafrecht ein Täter, der wegen einer dauerhaften Neigung immer wieder schwere Straftaten begeht und dadurch für die Allgemeinheit gefährlich ist. Mit dieser Einschätzung folgt der Ankläger dem psychiatrischen Gutachter.

Der Sachverständige hatte den "Maschsee-Mörder" als gemeingefährlich und stark rückfallgefährdet eingestuft. Der Psychiater beschrieb Alexander K. als dissoziale Persönlichkeit, emotional gestört, narzisstisch und aggressiv. Hinweise auf eine krankhafte Psychose habe er aber nicht gefunden. Der 38-Jährige sei zum Zeitpunkt der angeklagten Taten voll schuldfähig gewesen, so der Gutachter.

Verteidiger fordert Freispruch: Vorwürfe gelogen

Der Verteidiger des Angeklagten forderte dagegen, seinen Mandanten freizusprechen. Der 38-Jährige hatte seit dem Prozessauftakt wiederholt seine Unschuld beteuert. Die Gewaltvorwürfe seiner damaligen Lebensgefährtin seien frei erfunden. Das Ganze sei eine Intrige. Dem psychiatrischen Gutachter hatte er nach dessen Angaben erzählt, Madelaine N. sei eifersüchtig auf seine regen Kontakte gewesen. Außerdem habe sie ihm Psychopharmaka ins Essen gemischt, um ihn bei sich zu halten.

Über TikTok kennengelernt

Nach eigener Aussage hatte der Angeklagte die 34-jährige Pflegerin aus der Haft heraus über den Messengerdienst TikTok kennengelernt. Sie sei wie zahlreiche andere Frauen "auf den Maschsee-Mörder abgefahren", hatte er dem Gutachter berichtet. Nach der Haftentlassung im Mai 2025 will der Angeklagte nach eigener Schilderung - zum Teil auch intimen - Kontakt zu sieben Frauen gehabt haben, darunter in Berlin.

Im Spätsommer 2025 habe sich sein Mandant auch mit der Pflegekraft mehrfach getroffen, so der Verteidiger. Im Herbst vergangenen Jahres sei er dann zu seiner neuen Freundin nach Düsseldorf gezogen. Deren Aussage zufolge war das Zusammenleben zunächst harmonisch, bevor er sie im Dezember nach einem Wortgefecht zu Boden gestoßen, gewürgt und wenige Tage später weiter misshandelt und in der Wohnung eingesperrt haben soll.

Das Urteil soll an diesem Freitag verkündet werden.

Quelle: dpa

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