Niedersachsen & BremenAfD-Beschwerde gegen vorläufige Hochstufung erfolglos

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz zur AfD in Niedersachsen. Abgeschlossen ist die Frage zur Höherstufung der Partei durch den Verfassungsschutz damit aber nicht.
Lüneburg (dpa/lni) - Die AfD in Niedersachsen ist mit einer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss zu seiner vorläufigen Hochstufung durch den Verfassungsschutz gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg bestätigte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. Der 11. Senat des OVG "teile die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass Tatsachen vorlägen, die eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung belegten", teilte das Gericht mit.
Der Verfassungsschutz hatte im Februar bekanntgegeben, dass er die AfD Niedersachsen vom Verdachtsobjekt zu einem Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstuft. Dagegen wandte sich der AfD-Landesverband mit einem Eilantrag, den das Verwaltungsgericht Hannover Anfang Juni jedoch ablehnte. Eine gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde wies das OVG nun zurück.
Der Beschluss des Senats ist unanfechtbar. Das Hauptsacheverfahren ist noch bei dem Verwaltungsgericht Hannover anhängig.